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    Unsere Honorarsätze und Beratungspakete
    (gültig ab 1.1.2024)

    Nachfolgend finden Sie eine Orientierungshilfe für unsere Honorarsätze. Wir bieten Ihnen natürlich auch auf Wunsch ein individuelles, auf Ihre Belange zugeschnittenes Beratungs- und Leistungspaket an:

    Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass diese Honorarsätze nicht für die Leistungsbilder / -phasen der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) gelten. Sollten Sie Fragen hierzu haben, zögern Sie nicht uns zu kontaktieren. 




    1. Allgemeine Verrechnungs- / Honorarsätze

    Honorarsätze Bausachverständiger pro Stunde ...
    für Sachverständigentätigkeit nach Zeitbedarf und für Beratungsgespräche in unserem Sachverständigenbüro oder auch telefonisch

    Pauschale für Sekretariatsarbeit und Auslagen ...

    Fahrtkosten ...
    - Tatsächlicher Zeitaufwand je Stunde ...
    - Fahrzeugkosten je Kilometer ...
    (abgerechnet wird die kürzeste Strecke gemäß Google Maps)


    brutto
    129,00 EUR



     
    18,00 EUR


    129,00 EUR
    0,85 EUR/km


    Anmerkungen:
    Der entstandene Zeitaufwand wird entsprechend minutengenau erfasst und abgerechnet. Etwaige Telefonate, die ausschließlich zur  Terminvereinbarung dienen, werden nicht berechnet. Die jeweilige Rüst- und Wegezeit wird als Arbeitszeit erfasst und gemäß den vorgenannten Fahrtkosten abgerechnet.



    Die vorgenannten Honorarsätze gelten für folgende Leistungen:
    -


    Bauschadenaufnahme, Mangelüberprüfung und Beweissicherungsverfahren bei Altbausanierungen / - modernisierungen, sowie Neubauvorhaben ohne vorherige Beauftragung einer baubegleitenden Qualitätssicherung,
    -

    Bestandsgebäudeüberprüfung sowie Investitionskostenschätzungen im Rahmen von Kaufberatungen,
    -

    Vorprüfung und / oder Begleitung der Abnahme ohne vorherige Beauftragung einer baubegleitenden Qualitätssicherung,
    -

    Beratungen zu Schimmelpilzschäden, aber auch anderen Schadstoffen (sofern entsprechende Gutachten vorliegen),
    -

    Beratungen zu Versicherungsschäden, u.a. für Wohngebäude-, Hausrat- und Haftpflichtversicherungen,
    -

    Beratungen unter dem Aspekt der baurechtlichen, energetischen, barrierearmen, emissionsarmen, nachhaltigen Planung und Ausführung

    Weitere Beratungsleistungen können gerne jederzeit im Sachverständigenbüro angefragt werden.



    Honorarbeispiel I:

    Bei einer Bestandsimmobilie wird eine Kaufberatung durchgeführt. Das Objekt befindet sich 19 km vom Sachverständigenbüro entfernt. Die Fahrzeit beträgt rund 20 Minuten. Der Termin vor Ort dauert 50 Minuten. Vor Ort wurden Feuchtemessungen vorgenommen. Gemäß Rücksprache sollen die wichtigsten Punkte der Begehung stichwortartig als E- Mail zusammengefasst werden – Zeitaufwand beträgt nochmals 30 Minuten.

    Es entstehen entsprechend folgende Gesamtkosten:

    Abzurechnender Zeitaufwand:
    - Fahrtzeit (Hin- und Rückfahrt): 20 Minuten *2 (0,67 Std)
    - Beratung vor Ort: 50 Minuten (0,83 Std)
    - Bürozeit: 30 Minuten (0,50 Std)
    - Pauschale für Sekretariatsarbeit und Auslagen

    129,00 EUR / Std
    * 2,00 Std

    15,00 EUR (einmalig)

    Abzurechnende Fahrzeugkosten:
    Anzahl der Kilometer (Hin-. und Rückfahrt): 19,0 km *2 (38,0 km)

    0,85 EUR / km *38,0 km
    Gesamtsumme (brutto): 305,30 EUR




    2. Pauschalhonorare / Beratungspakete
    2.1. Fahrtkosten bei Pauschalpaketen

    Aufschläge nach Entfernung für die nachfolgenden Pauschalhonorare:
    Nahbereich:
    - Entfernung bis zu 10 km vom Sachverständigenbüro ...
    (Zeitaufwand bis 10 Minuten)

    - Entfernung bis zu 11 bis 20 km vom Sachverständigenbüro ...
    (Zeitaufwand bis 20 Minuten)

    - Entfernung bis zu 21 bis 30 km vom Sachverständigenbüro ...
    (Zeitaufwand bis 30 Minuten)

    - Entfernung bis zu 31 bis 40 km vom Sachverständigenbüro ...

    (Zeitaufwand bis 40 Minuten)

    Fernbereich:
    - Entfernung bis zu 41 bis 50 km vom Sachverständigenbüro ...
    (Zeitaufwand bis 50 Minuten)

    - Entfernung bis zu 51 bis 60 km vom Sachverständigenbüro ...

    (Zeitaufwand bis 60 Minuten)

    - Entfernung bis zu 61 bis 70 km vom Sachverständigenbüro ...
    (Zeitaufwand bis 70 Minuten)


    - Entfernung bis zu 71 bis 80 km vom Sachverständigenbüro ...
    (Zeitaufwand bis 80 Minuten)

    (brutto)
    19,00 EUR


    39,00 EUR


    69,00 EUR


    99,00 EUR



    139,00 EUR


    179,00 EUR


    219,00 EUR


    259,00 EUR




    Honorarbeispiel I:
    Die Aufschläge werden nach Entfernung (kürzeste Fahrtstrecke) zum Sachverständigenbüro berechnet, z.B. ein Bauvorhaben, für das eine baubegleitende Qualitätsprüfung vereinbart wurde, befindet sich rund 19 km entfernt. Es entsteht ein Pauschalhonorar von 379,00 € als Basis zzgl. 39,00 € für die Entfernung – also insgesamt 418,00 € pro Bauabschnitt. 

    Honorarbeispiel II:
    Sollte das Fahrtziel im Fernbereich trotz größerer Kilometerspanne, aber binnen einer z.B. kürzeren Fahrtzeit erreichbar sein, so kann die Fahrkostenpauschale zu Ihren Gunsten in Rücksprache mit uns angepasst werden. Diese Regelung betrifft vor allem Fahrtziele, die statt über Land- oder Bundesstraße überwiegend über Autobahn erreichbar sind. Voraussetzung hierfür ist aber – daher bitten wir auch um Rücksprache – eine Großbaustellenfreiheit der entsprechenden Autobahnstrecke.
     



    2. Pauschalhonorare / Beratungspakete
    2.2. Honorare bei baubegleitender Qualitätsüberprüfung

    Baubegleitende Qualitätsüberprüfung 
    Ihrer Baumaßnahme - Teil 1 von 3
    - Einarbeitung/Durchsicht Bauunterlagen ...
    Einarbeitung und Durchsicht der übergebenen Bauunterlagen, u.a. Ausführungsplanung, Statik, Wärmeschutznachweis, Bodengutachten etc. Insgesamt 3 Stunden Zeitbedarf für Einarbeitung, Durchsicht und Abgleich während der baubegleitenden Qualitätsüberprüfung.

    Baubegleitende Qualitätsüberprüfung 
    Ihrer Baumaßnahme - Teil 2 von 3

    - Bauabschnittsweise Qualitätsüberprüfung ...
    Überprüfung abschnittsweise der Baumaßnahme unter bautechnischen Gesichtspunkten (je nach Bauvorhaben 6 (ohne Keller) bzw. 7 (mit Keller) Bauabschnittstermine; Pauschalpreis gilt nur bei vollständiger Beauftragung.

    Es werden folgende Bauabschnitte überprüft: Sohlplatte, Rohbau, Dachkonstruktion / -deckung, Luftdichtheit, Fußbodenheizung, Fassade sowie Öffnungselemente.

    Hinweis zu gemischten Fassadenverkleidungen / Dachformen:
    Bei Bauvorhaben mit gemischten Fassaden (z.B. Sichtmauerwerk und Wärmedämmverbundfassade) oder gemischten Dachformen (Flach- und Steildächer) erhöht sich Fahrt- und Bearbeitungsaufwand. Vorgenannte Einheitspreise und Fahrtkosten werden nur(!) für den Bauabschnitt „Fassade sowie Öffnungselemente" bzw. „Dachkonstruktion und -deckung" um 50,0 % erhöht.

    Baubegleitende Qualitätsüberprüfung 
    Ihrer Baumaßnahme - Teil 3 von 3 
    - Vorprüfung und / oder Begleitung zur Abnahme ...

    Überprüfung der Baumaßnahme unter bautechnischen Gesichtspunkten an 1 Ortsbegehungsterminen, z.B. 1. Termin: Vorprüfung zu Abnahme oder 2. Termin: Begleitung der Abnahme; Pauschalpreis gilt nur im Rahmen einer vollständig durchgeführten, baubegleitenden Qualitätsprüfung. Bis zu 2 Stunde Zeitbedarf vor Ort zuzüglich jeweils pro Termin Fahrtkostenpauschale nach obiger Tabelle.


    brutto
    379,00 EUR







    379,00 EUR



















    379,00 EUR









    Honorarbeispiel III:

    Ein Bauvorhaben ohne Keller, für das eine baubegleitende Qualitätsprüfung vereinbart wurde, befindet sich rund 19 km entfernt. Es entsteht ein Pauschalhonorar von 379,00 € als Basis zzgl. 39,00 € für die Entfernung – also insgesamt 418,00 € pro Bauabschnitt. Es entstehen entsprechend folgende Gesamtkosten: 

    Einarbeitung Bauplanung sowie Durchsicht Bauunterlagen

    379,00 EUR

    Bauabschnittsweise Qualitätsüberprüfung
    1. Überprüfung Sohlplatte 
    2. Überprüfung Rohbau 
    3. Überprüfung Dachkonstruktion / -deckung
    4. Überprüfung Luftdichtheit
    5. Überprüfung Fußbodenheizung
    6. Überprüfung Fassade 


    418,00 EUR
    418,00 EUR
    418,00 EUR
    418,00 EUR
    418,00 EUR
    418,00 EUR

    Vorprüfung und / oder Begleitung zur Abnahme
    1. Begleitung zur Abnahme


    418,00 EUR

    Gesamtsumme (brutto):
    (Bezahlung binnen 10 Werktagen)
    3.305,00 EUR




    2. Pauschalhonorare / Beratungspakete
    2.3. Honorare bei anderen Pauschalpaketen


    Immobilien- Preiskalkulation für Ihr Bewertungsobjekt ...

    Wertermittlung mit Ortsbesichtigung der Immobilie;1 Stunde Zeitbedarf vor Ort, Immobilienpreis- Kalkulation mit Resümee (3 Seiten) und Fotodokumentation(3 Seiten) zuzüglich Fahrtkostenpauschale nach obiger Tabelle


    Überprüfung von Schimmelpilz- / Tauwasserschäden in Ihrer Bestandsimmobilie ...
    Überprüfung der Bestandsimmobilie auf fehlerhaften Wärme- und Feuchteschutz sowie infolgedessen mögliche und/oder vorhandene Schimmelpilz- / Tauwasserschäden. Inkludiert sind der Messgeräteeinsatz für Thermografie und Feuchtemessung vor Ort, vereinfachte Auswertung sowie weiterführende Handlungsempfehlungen. 

    Bis zu 1 Stunden Zeitbedarf für Prüfung und Beratung vor Ort zuzüglich Fahrtkostenpauschale nach obiger Tabelle.


    brutto
    nur auf Anfrage





    429,00 EUR











    Ergänzende Bedingungen für unsere Honorarsätze

    (1) In unseren Beratungspaketen sind weder die Vornahme von zerstörenden Bauteilöffnungen zur Überprüfung noch die Überwachung der Ausführungsfehler- und / oder Baumangelbeseitigung enthalten.

    (2) Die vorgenannten Kosten- und Zeitbedarfsansätze gelten für gewöhnliche Objekte, wie z.B. Ein-/Zweifamilienwohn-, Reihenhäuser und Doppelhaushälften, und entsprechen dem üblich zu erwartenden Zeitaufwand.

    (3) Der notwendige Zeitbedarf für die vorgenannten Beratungspakete beträgt i.d.R. die vorgenannten Stundenansätze. Sofern der Termin / Leistungserbringung länger dauern sollte, wird der zusätzliche Zeitaufwand mit dem vorgenannten Stundensatz für Sachverständigen verrechnet, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde.

    (4) Unsere Bürozeiten sind von Montag bis Freitag 9:00 bis 17:00 Uhr. Für Termine außerhalb dieser Bürozeiten stehen wir Ihnen nach Rücksprache gerne zur Verfügung. 

    (5) Alle Bruttobeträge verstehen sich inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer von 19 %.



    Bürozeiten

    Wir sind für Sie erreichbar von Montag bis Freitag

    9:00 bis 17:00 Uhr



    Termine

    Termine können Sie jederzeit telefonisch mit uns vereinbaren unter folgender Rufnummer:

    05066 - 65116




    Anschrift

    Sie finden unser Architekturbüro unter der postalischen Adresse:

    Kirchstraße 13
    31180 Giesen OT Ahrbergen




    Sie erreichen uns

    Sie können uns Dokumente und / oder Unterlagen per Postweg an die vorgenannte Adresse oder per E- Mail zukommen lassen: 

    info (at) bsd-bausachverstand.de


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